Ausgehend von einer baulichen Sanierungstiefe gemäß BEG 40 EE in Kombination mit Außenluft- bzw. Erdreichwärmepumpen und unter Berücksichtigung einer geringeren Sanierungstiefe für denkmalgeschützte Gebäude wurden drei Zieljahre für die Klimaneutralität in Anlehnung an die städtischen Ziele und Beschlüsse festgelegt – 2030, 2035 und 2045 – und damit jährliche Sanierungsraten zwischen 4 und 11 % definiert.
Gemäß den Berechnungen erreichen alle drei Sanierungsszenarien in Kombination mit Photovoltaik auf den Gebäudedächern die Klimaneutralität, allerdings müssen die geeigneten Dachflächen fast vollständig genutzt werden. Die Szenarien unterscheiden sich durch die Größe der benötigten PV-Flächen, die Höhe der Investitions- und Planungskosten sowie der kumulierten Energiekosten und durch die entstehenden Treibhausgasemissionen aus der grauen Energie (Herstellung, Instandhaltung und Entsorgung der Baukonstruktionen und Anlagentechnik). Mit einem früherem Zieljahr sind die Anzahl der jährlich zu sanierenden Gebäude größer (mit Auswirkungen auf den Bedarf an Handwerkern und städtischen Stellen), die jährlichen Investitionskosten höher aber vor allem die insgesamt eingesparten Treibhausgasemissionen höher.