Bauprodukte können sowohl gasförmige als auch, insbesondere bei Kontakt mit Regenwasser, wasserlösliche Stoffe abgeben. Während gasförmige Stoffe in erster Linie in Innenräumen das Wohlbefinden der Nutzer beeinträchtigen können, stehen bei der Freisetzung wasserlöslicher Stoffe die Dauerhaftigkeit des Bauprodukts und die Auswirkungen auf die Umwelt im Fokus. In der europäischen Bauproduktenverordnung sind die Freisetzung von Stoffen in die Innenraumluft und auch der Eintrag von Stoffen in Boden und Grundwasser geregelt.
Gasförmige Emissionen aus Bauprodukten werden dem Spektrum der VOC (flüchtige organische Verbindungen) zugeordnet. Zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist für ausgewählte Bauprodukte für die Anwendung in Innenräumen ein Eignungsnachweis zu erbringen (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Anhang 8). Darüber hinaus gibt es weitere Umweltzeichen, die emissionsarme Bauprodukte auszeichnen:
Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP ist ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor und notifizierte Stelle für Prüfungen nach Art. 43 Bauproduktenverordnung nach DIN EN 16516 und für den Bereich Emissionsmessungen und Geruchsprüfung.
Beim Kontakt mit Wasser können Stoffe aus der bebauten Umwelt, z. B. aus Putzen, Mörteln, Dachbahnen etc. freigesetzt und in Boden, Grund- und Oberflächenwasser eingetragen werden. Für viele dieser Stoffe, z. B. Biozide oder Schwermetalle, sind bestimmte Konzentrationsgrenzen in gesetzlichen Regelwerken oder Leitfäden festgelegt. Art und Menge der freigesetzten Stoffe können in Freilandversuchen unter realen Witterungsbedingungen oder unter standardisierten Laborbedingungen ermittelt werden. Eine beschleunigte Bewitterung von Materialien ist ebenfalls möglich. Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten werden ausschließlich Laborverfahren angewandt, deren Ergebnisse dann in Rechenmodelle eingespeist werden. Für spezielle Fragestellungen unserer Kunden entwickeln wir angepasste Analyseverfahren.