Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept ehrgeizige Ziele formuliert:
Bis 2050 sollen im Wohngebäudebereich 80 Prozent der Primärenergie eingespart werden. Der dazu im Konzept aus dem Jahr 2010 angekündigte Sanierungsfahrplan liegt bisher allerdings noch nicht vor.
Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, bremsen vor allem finanzielle Gründe die energetische Gebäudesanierung. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP und das Forschungscenter Betriebliche Immobilienwirtschaft (FBI) an der TU Darmstadt haben deshalb im Auftrag des Instituts für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) geprüft, welcher Weg am besten geeignet ist, die angestrebte Primärenergie-Einsparung zu erreichen und gleichzeitig die hohe finanzielle Belastung für Eigentümer und Mieter so gering wie möglich zu halten.
Untersucht wurden zwei unterschiedliche Regulierungsansätze:
- ein technologieoffener, in dem Immobilieneigentümer die Energieeinsparmaßnahmen frei wählen können, solange die Ziele am Ende erreicht werden, so wie er beispielsweise in der Energieeinsparverordnung realisiert wurde;
- ein technologiegebundener, bei dem der Gesetzgeber Eigentümern die Art der Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung vorschreibt, wie er mit den Erneuerbare-Energie-Gesetzen verfolgt wird.