Klassifizierung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden: Taxonomie-Modell Energieeffizienz

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Die EU-Taxonomie-Verordnung forciert eine Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft durch Vorgaben zur Förderung nachhaltiger Investitionen. Hierfür ist insbesondere die Nachvollziehbarkeit des ökologisch nachhaltigen Anteils an der Gesamtinvestition entscheidend, wozu u. a. die folgenden we-sentlichen zwei Maßnahmen definiert sind: Es besteht die Forderung, dass Fondsverwalter

1. ihre Finanzprodukte mittels eines wissenschaftsbasierten Klassifikationssys-tems bewerten und

2. diese Bewertung gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (»Sustainable Finance Disclosure Regulation«, SFDR) darlegen müssen.

Bezogen auf die Immobilienwirtschaft wird es dadurch für Immobilienfondsverwalter erforderlich, mit einem eindeutigen Klassifikationssystem ihre Immobilen-Portfolios und damit auch die einzelnen Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz basierend auf dem Energieausweis zu bewerten und diese Bewertungen offenzulegen. Die Europäische Zentralbank (EZB) überprüft mit konkreten Forderungen die Einhaltung dieser allgemeinen Vorgaben. Die Banken müssen in Stresstests ihre fundierte Klassifikation für Immobilien, die einen Unternehmenskredit oder eine Hypothek besichern, vorweisen. Diese soll auf der nationalen Ausführung des Energieausweises gemäß den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie »Energy Performance of Buildings Directive« (EPBD) zum Energiesparrecht basieren. Bisher liegt im deutschen Energiesparrecht jedoch lediglich eine informative Klassifizierung für Wohngebäude in Form von Buchstabenklassen im Energieausweis vor. Diese bezieht sich jedoch auf die Endenergie der Immobilie, obwohl die EPBD eine Bewertung der Anforderungsgröße »Primärenergie« vorgibt. Für Nichtwohngebäude sind keine Klassen definiert. Deshalb muss für die Umsetzung der EU-Taxonomie eine Methode für die primärenergiebezogene Zuordnung von Gebäuden zu einer eindeutigen und aussagekräftigen Buchstabenklasse gefunden werden, wobei die EZB den Banken auch die Entwicklung interner Methoden erlaubt.

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden ein Taxonomie-Modell Energieeffizienz (EE) zur Klassifizierung von Immobilien entwickelt. Dafür werden zunächst die regulatorischen Anforderungen des Energiesparrechts und der EU-Taxonomie dargestellt. Anschließend werden die geltenden Grundlagen für die Klassifizierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden erläutert, um darauf aufbauend die konkreten Klassifizierungsschritte des entwickelten Taxonomie-Modells EE zu beschreiben. Für die Anwendung des Modells ist ein Energieausweis oder eine entsprechende Energiebedarfs- bzw. Energieverbrauchsrechnung erforderlich. Ein Energieausweis muss seit 2007 in Deutschland bei jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie sowie bei jedem Mieterwechsel vorliegen. Daher wird stets zunächst geprüft, ob bereits ein Energieausweis der Immobilie vorliegt oder noch eine Berechnung zu erstellen ist. Entsprechend werden ggf. die Datenbedarfe hierfür spezifiziert. Abschließend wird das Modell exemplarisch an jeweils zwei Wohn- und Nichtwohngebäude-Energieausweisen durchgeführt.

Autoren:

Muriel Lauschke, Anna Hoier, Simon Wössner

Jahr:

2024

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