Die Zertifizierungs- und Überwachungsstelle des Fraunhofer IBP unterstützt Produkthersteller mit kompetenter, qualitätsgesicherter Dienstleistung:
Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt die Prüfung des Antrags, ob die Rechtsgrundlage (z. B. nach der Bauprodukten-Verordnung BauPVO/CPR) gegeben und das Produkt in den Fachbereich des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP fällt. Ein Zertifizierungs- und Überwachungsvertrag wird erarbeitet und mit einem Angebot sowie einer Kostenübersicht an den Kunden gegeben.
Nach Unterzeichnung des Vertrages durch den Her- bzw. Antragsteller und Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt eine Abstimmung zur Erstinspektion und Fertigungskontrolle im Herstellwerk (z. B. bei Ü-System 2+), gegebenenfalls zusammen mit der Probenahme für eine Erstprüfung des Produkts in einem Prüflabor (z. B. bei System 1).
Bei erfolgreicher Prüfung der personellen und gerätemäßigen Voraussetzungen im Werk wird ein zusammenfassender Überwachungsbericht erstellt. Bei erfolgreicher Bewertung erfolgt die Dokumentation der Zertifizierung mit der Erstellung des Zertifikats. Die Berichte werden dem Kunden bzw. Produkthersteller übergeben, der daraus seine Produktdokumentation wie die Leistungserklärung, das Produktetikett und seine Außendarstellung fertigen kann.